EY helps clients create long-term value for all stakeholders. Enabled by data and technology, our services and solutions provide trust through assurance and help clients transform, grow and operate.
At EY, our purpose is building a better working world. The insights and services we provide help to create long-term value for clients, people and society, and to build trust in the capital markets.
Wir unterstützen Sie durch EY Law umfassend im zunehmend globalen und komplexen Rechtsumfeld der internationalen Wirtschaft.
Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen passgenau für Ihr Marktsegment. Eine umfassende Branchenkenntnis ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine zielführende Beratung. Daher bündeln wir unsere Kenntnisse und Erfahrungen in Praxisbereichen und zudem in interdisziplinären Branchenteams.
Darüber hinaus berät EY Law Unternehmen im stark wachsenden Bereich der Legal Operations und hinsichtlich des Einsatzes von Technologie-Lösungen mit Legal Technology.
Die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen ist für den nachhaltigen Erfolg von Unternehmen unerlässlich. EY Law berät zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dank der Erfahrung unserer Fachanwälte für verschiedenste Spezialgebiete, unterstützen wir unsere Mandanten mit interdisziplinärer Beratung beispielsweise bei Restrukturierungsmaßnahmen, Transaktionen oder dem Transfer von Arbeitnehmern.
Die fortschreitende Globalisierung erfordert immer öfter den Einsatz von Mitarbeitern an Standorten überall auf der Welt. Die Einhaltung der länderspezifischen Regelungen ist dabei essenziell. Wir beraten Fachbereichsübergreifend zu den ausländischen arbeitserlaubnis- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und unterstützen bei einer frühzeitigen und effizienten Planung.
Compliance-Risiken lauern überall und können für Unternehmen zu enormen rechtlichen Herausforderungen werden. Um erhebliche Konsequenzen zu umgehen, unterstützen wir bereits im Vorfeld bei der Erstellung der Compliance-Risikoanalyse und -Risikobewertung und beraten vollumfänglich bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen.
Die Digitalisierung transformiert nicht nur die Welt der Arbeit, Freizeit und Mobilität, sondern birgt auch immense rechtliche Herausforderungen. Mit unserer Practice Group Digital Law beraten wir unsere Mandanten dabei, die digitale Transformation rechtssicher zu gestalten.
Dekarbonisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das ist kein Trend, sondern Gegenwart. Ganz anders. Die wirtschaftliche und faktische Umsetzung dessen. Für die faktische Umsetzung haben wir bei EY Law eine auf Energieanlagen, insbesondere Energienetze, spezialisierte Praxisgruppe „Umwelt- und Planungsrecht“ aufgebaut, die schon jetzt für eine große Beschleunigung gesorgt hat. Für die wirtschaftliche Umsetzung ist regulatorisches Know How unerlässlich. Für dieses Know How steht unsere Energierechtspraxis seit 20 Jahren.
Unser Corporate Team unterstützt Unternehmen pragmatisch und mit Weitblick in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wir bieten eine Beratung, die sowohl lokale als auch globale Besonderheiten und darüber hinaus auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick hat.
EY Law verfügt über ein schlagkräftiges, internationales Team, dessen Mitglieder allesamt langjährige Erfahrung in den deutschen und ausländischen Büros namhafter Top-Tier-Private-Equity-Kanzleien gesammelt haben.
Für viele Unternehmensgruppen stellt sich aktuell die Frage, ob ihre konzerninternen IT-Einrichtungen in den Anwendungsbereich der NIS-2-Regulierung fallen. Unsere Checkliste hilft, zu bestimmen, ob ein Konzernunternehmen, welches innerhalb des Konzerns IT bereitstellt, von der Richtlinie (EU) 2022/2555 („NIS-2“) beziehungsweise dem deutschen Umsetzungsgesetz („BSIG“) betroffen ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es insoweit im Konzern gibt.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat Mitte dieses Jahres die neue Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) eingerichtet.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wurde jüngst im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 11.02.2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12.08.2026. Für einzelne Bestimmungen gelten allerdings längere Fristen. Auch verschärfen sich bestimmte Regelungen – wie etwa die geforderte Recyclingquote – im Laufe der Zeit schrittweise. Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den Bestimmungen auseinandersetzen, um auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein.
Am 1. Oktober 2024 hat das Bundeskartellamt den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung E-Ladeinfrastruktur vorgelegt. Darin stellt das Amt umfassend seine Sicht auf die aktuelle wettbewerbliche Situation dar und gibt Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Besondere Relevanz für die Praxis haben die Aussagen zur Abgrenzung der verschiedenen sachlichen und räumlichen Märkte sowie der aus Sicht des Amtes bestehenden wettbewerbsrechtlichen Risiken. Letztere sieht das
Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.
Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Wir möchten reflektieren, was arbeitsrechtlich in diesem Jahr passiert ist und welche gesetzlichen Entwicklungen und Rechtsprechungen wir im Jahr 2024 erwarten dürfen.
Unterhändler des Parlaments und des Rats haben die letzten politischen Streitpunkte für eine EU KI-Verordnung (KI-VO) geklärt. Die EU hat die letzten Hürden zur Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens zur weltweit ersten Regulierung von Künstlicher Intelligenz genommen.
Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung werden strengere Sicherheitsvorschriften auch für online verkaufte Produkte eingeführt, die Marktüberwachung insbesondere für Online-Marktplätze verbessert und zugleich die Verbraucherrechte für unsichere Produkte gestärkt.
Die GWB-Novelle erlaubt es der Bundesbehörde, unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, selbst wenn diese sich rechtmäßig verhalten haben.
Unternehmen, die im Rahmen der sog. „Energiepreisbremsen“ Entlastungssummen von mehr als (insgesamt) 2 Mio. Euro in Anspruch nehmen möchten, müssen bis spätestens 31. Juli 2023 gegenüber der zuständigen Prüfbehörde einen Nachweis über eine Beschäftigungssicherung erbringen. Andernfalls drohen Rückzahlungspflichten.
Der EuGH hatte im Jahr 2019 entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Aufzeichnung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden einzurichten. Im Jahr 2022 folgte das BAG dieser Entscheidung und stellte ebenfalls eine Pflicht zur generellen Aufzeichnung der Arbeitszeit fest. Diese Pflicht wurde aus den Grundpflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz abgeleitet, konkret aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.
Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).
Die EU-Notfall-Verordnung (Verordnung [EU] 2022/2577), die zum 30.12.2022 in Kraft getreten ist und eine Geltungsdauer von 18 Monaten hat – mit Verlängerungsoption –, soll den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) beschleunigen. Für Genehmigungsverfahren von EE-Projekten sieht die Verordnung deutlich verkürzte Fristen vor. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weiter gehende Vorschriften zur Ausbaubeschleunigung vorsehen.