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Neue Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW)


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Die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat Mitte dieses Jahres die neue Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) eingerichtet. Damit bekommt das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) jetzt Unterstützung von einer hochprofessionellen Ermittlungseinheit bei der Staatsanwaltschaft. 


Überblick

  • Das LBF NRW ist bereits bundesweit die erste Behörde ihrer Art zur effektiven Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität
  • Mit der ZeFin NRW ist eine weitere Spezialeinheit bestehend aus 15 Staatsanwälten und Staatsanwältinnen hinzugekommen 
  • Bei nachträglichen steuerlichen Korrekturen oder Anzeigen ist rechtzeitiges Handeln gefragt, wenn potenzielle Sanktionen vermieden werden sollen

Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht den Druck im Bereich der Wirtschafts- und Finanzkriminalität.


LBF NRW

Durch das LBF NRW bündelt das Land NRW seit Anfang 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung sowie die Finanzämter für Steuerstrafsachen mit über 1.200 Spezialisten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Mit dem LBF hat NRW die erste zentralisierte Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik geschaffen.

 

Spezialeinheiten erhöhen Fahndungsdruck

Spezialeinheiten wie die „Soko Grunderwerbsteuer“, die Analyseeinheit Risikoorientierte Ermittlungen im Bereich der Steueraufsicht (ARES), die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZEUS), oder die Zentrale Ermittlungs- und Koordinierungsstelle XPIDER NRW (ZEKoX) stellen in bestimmten Bereichen ganz gezielte Ermittlungen an.

 

Ob Auslandskonten, Kryptogewinne, gewerbliche „Privatverkäufe“, Anteilsverschiebungen bei grundbesitzenden Gesellschaften, oder - wie erst kürzlich publik wurde - Influencer. Wo es um viel Geld geht, wird gezielt nach möglicherweise verkürzten Steuern gesucht.

 

Der Aufwand lohnt sich für die Finanzverwaltung: In einigen Bereichen wird bereits von einem stark „veränderten Anzeigeverhalten“ gesprochen. Für das Land NRW Grund genug, die Bemühungen zu intensivieren. Es ist zu vermuten, dass auch andere Bundesländer mitziehen werden.

ZeFin NRW

Die neue Zentralstelle in der Justiz übernimmt seit dem 1. Juli 2025 eigenständig die Strafverfolgung herausgehobener Fälle von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (bspw. komplexe Umsatzsteuerkarusselle) und ist zentrale Ansprechstelle für Justizbehörden und das LBF NRW. 

Weitere 15 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen unterstützen nunmehr die vier Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts­kriminalität in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln. Sie dienen als Brückenkopf auf dem Gebiet und flankieren die Ermittlungen des LBF NRW.

Erklärtes Ziel ist es, die Expertise der Finanzverwaltung und er Justiz zu bündeln, um die Verfolgung im Bereich Wirtschafts- und Finanzkriminalität noch entschlossener voranzutreiben.

Möglichkeit der Selbstanzeige 

Wer etwas nachzumelden hat sollte rechtzeitig handeln. Zur Absicherung von steuerlichen Korrekturen oder Anzeigen bleiben Selbstanzeigen das Mittel der Wahl für die Straffreiheit. Doch die Voraussetzungen sind streng. Bei Tatentdeckung durch die Behörden schließt sich die Tür zur strafbefreienden Selbstanzeige unwiderruflich. Mit wachsendem Fahndungsdruck wird das verbleibende Zeitfenster also möglicherweise deutlich kleiner. 

Fazit

Das Land NRW rüstet weiter auf im Kampf gegen die Finanzkriminalität. Die Schlagkraft der Ermittlungsbehörden in NRW wächst und mit ihr auch die Ermittlungserfolge. Diese werden vermutlich auch in anderen Bundesländern aufmerksam verfolgt. 

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