Gesellschaftsrecht

Unser Corporate Team unterstützt Unternehmen pragmatisch und mit Weitblick in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Wir bieten eine Beratung, die sowohl lokale als auch globale Besonderheiten und darüber hinaus auch die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Blick hat.
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Was EY Law für Sie tun kann

Das Gesellschaftsrecht und das Kapitalmarktrecht bilden einen Schwerpunkt der Beratung durch EY Law. Neben börsennotierten Aktiengesellschaften und mittelständischen Unternehmen begleiten wir familiengeführte Personen- und Kapitalgesellschaften in nationalen und vor allem auch in grenzüberschreitenden, internationalen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen. Die Durchführung komplexer Reorganisationen und Umstrukturierungen zählt ebenso zu unseren Beratungsfeldern wie die Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen oder die Begutachtung komplexer gesellschaftsrechtlicher Themen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften jeder Rechtsform
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen, Konsortial- und Konzernverträgen sowie Unternehmensverträgen im Sinne von § 291 AktG
  • Reorganisation und Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen, insbesondere Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel, einschließlich SE-Umwandlungen und grenzüberschreitender Umwandlungen
  • Konzeption von Akquisitionsstrukturen für Investoren
  • laufende konzern- und gesellschaftsrechtliche Beratung von Gesellschaften aller Rechtsformen, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
  • Beratung bei der Gründung von Joint Ventures
  • rechtliche Beratung bei Kapitalmaßnahmen aller Art, einschließlich der Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aktien
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Prozessführung
  • rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften
  • Beratung und Vertretung in den Bereichen der Haftung und Vergütung von Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Vorständen und Führungskräften
  • Vertretung von Emittenten bei Anfechtungsklagen
  • rechtliche Begleitung von Börsengängen und Delistings, Squeeze-outs
  • kapitalmarktrechtliche Beratung einschließlich Corporate Governance
  • Ad-hoc-Publizität, Insiderhandelsverbot und sonstige Pflichten börsennotierter Unternehmen
  • Corporate Compliance

Perspektiven

Gesellschaftsrecht – Das neue Gesellschaftsregister für GbR´s

Mit Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Wiederholte Verstöße gegen Rückkehrpflicht rechtfertigen Genehmigungswiderruf

Seit 1. März 2023 gelten die neuen Regelungen des UmRUG zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Alle Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge befinden sich nunmehr zusammengefasst im neu eingefügten Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes mit den §§ 305 ff. UmwG („Grenzüberschreitende Umwandlung“).

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II werden weitere Maßnahmen

Bereits im Mai 2022 trat das Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist u. a. die Möglichkeit der Ermittlung von Vermögen und dessen Sicherstellung bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der vom Rat der Europäischen Union erlassenen wirtschaftlichen Sanktionen (EU-Sanktionen) durch die zuständigen Behörden. Im Oktober hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) beschlossen.

Kehrtwende des Bundesgerichtshofs bei der Verfügung über das gesamte Vermögen von Personengesellschaften

Beim Asset Deal mit einer GmbH & Co. KG über ihr gesamtes Vermögen war nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der analogen Anwendbarkeit von § 179a AktG auszugehen. Somit war für die Praxis davon auszugehen, dass der Kaufvertrag zur Wirksamkeit eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses der Gesellschafterversammlung bedurfte. Dabei war nicht abschließend geklärt, ob dieser Zustimmungsbeschluss wie auch der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung

Umwandlungsmaßnahmen zu Zeiten des Coronavirus

§ 3 Abs. 1 Satz 1 COVMG erlaubt keine virtuelle Generalversammlung einer Genossenschaft.

Update Transparenzregister – erheblicher Mehraufwand für die Unternehmen

Verschärfungen bei den Mitteilungspflichten durch neuen Gesetzesentwurf und aktuelle FAQ des BVA.

Aufatmen für Geschäftsführer und Gläubiger

Bundesgerichtshof entscheidet, dass Erstattungsansprüche der Gesellschaft aus § 64 GmbHG von der D&O-Versicherung gedeckt sind – Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19

Grenzüberschreitender identitätswahrender Formwechsel

Grenzüberschreitender Formwechsel einer ausländischen Personengesellschaft in eine deutsche Kommanditgesellschaft (sog. Hereinformwechsel) – „wilder Formwechsel“ oder entsprechende Anwendung der Verfahrensvorschriften des Umwandlungsgesetzes?





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