Daten erlauben nicht nur eine Optimierung der eigenen Geschäftsmodelle, sondern sie werden auch zu einem kommerzialisierbaren Wirtschaftsgut, mit dem Handel getrieben werden kann. Der Datenverkauf und Datenkooperationen generieren in vielen Branchen zusätzliche Umsätze. Der Datenaustausch („Data Sharing“) zwischen Unternehmen und die damit verbundenen Effizienzsteigerungen werden zu einem wichtigen Erfolgsfaktor, betriebs- wie auch volkswirtschaftlich. Daten sind der Rohstoff für die Nutzung von künstlicher Intelligenz – und diese ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern in vielen Sektoren schon jetzt der maßgebliche Innovationstreiber.
Neben den technischen Fragestellungen ist die vertragsrechtliche Strukturierung der Datennutzung und -verwertung von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Digitalisierung. Sowohl die Datengenerierung als auch die interne Nutzung und die spätere Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte oder das Data Sharing erfordern den Abschluss der passenden Verträge. Andernfalls drohen massive rechtliche und steuerliche Nachteile.
Das EY-Digital-Law-Team hat bereits eine Reihe von führenden Unternehmen bei ihrem Einstieg in die Data Economy beraten und verfügt hier über besondere Expertise. Beispielsweise beraten wir Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Erstellung von Musterverträgen für alle relevanten Kooperationen im Zusammenhang mit der Generierung der Daten und der Einräumung von Nutzungsrechten, z. B. Datenkauf- oder Datenkooperationsverträge
- konzerninterne Vereinbarungen zur Nutzung von Daten
- Erstellung von Data Governance und Data Ethics Codes
- Überprüfung der Datenschutz-Compliance, Abschluss der erforderlichen Verträge
- Vereinbarungen zum Data Sharing und Data Pooling
- Data-Trustee-Verträge