Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
So unterstützen wir Sie
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Finanzierungsrechtliche Beratung für komplexe Transaktionen – effizient, skalierbar, technologiegestützt. Der Bereich Finance Transactions bei EY Law Germany berät Unternehmen, Finanzinstitute, Debt Funds, Infrastrukturinvestoren, Family Offices und Private‑Equity‑Häuser in allen Fragen der strukturierten Finanzierung. Unser Ansatz verbindet juristische Exzellenz, Sektorexpertise, AI‑gestützte Analysen und skalierbare Managed Services zu einem modernen Beratungsmodell. Damit können Mandanten sich auf die wesentlichen Verhandlungspunkte konzentrieren – während wir Prozesse, Dokumentation und Analysen standardisiert, effizient und technologieunterstützt abbilden.
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Steuerliche Strukturierung: Frühzeitig Weichen stellen
Andreas Dietrich, Partner EY Tax: „Wer die steuerliche Architektur nicht von Anfang an mitdenkt, riskiert erhebliche Ertragsminderungen durch zu hohe Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oder Grunderwerbsteuer. Gerade bei Plattformstrategien ist ein steuerliches Gesamtkonzept unverzichtbar."
Die steuerlichen Kernthemen bei Data-Center-Finanzierungen umfassen u. a.:
- Finanzierungsstruktur und steuerliche Rechtsformwahl: Eine effektive Finanzierungsstruktur und planvolle Rechtsformwahl sichern eine größtmögliche steuerliche Abziehbarkeit von Zinsen und gewährleisten zugleich effektives Cash-Upstreaming vom Projekt auf die Investorenebene.
- Abschreibung: Bei kapitalintensiven Investments wie denen in Data Centern sind Abschreibungen, einschließlich degressiver AfA und etwaiger Sonderabschreibungen, ein zentrales steuerliches Planungsinstrument. Eine geschickte Optimierung kann einen signifikanten Einfluss auf die Projektrendite haben und im M&A-Kontext, insbesondere in kompetitiven Bieterprozessen, den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg eines Gebots machen.
- Gewerbesteuer: Je nach Betreibermodell ergeben sich unterschiedliche gewerbesteuerliche Behandlungen. Von einer vollständigen Gewerbesteuerprivilegierung bis zu einer vollständigen Gewerbesteuerpflicht auf sämtliche Einkünfte können die Grenzen fließend sein. Eine Überprüfung und Strukturierung aus steuerlicher Sicht ist dringend anzuraten. Dies gilt umso mehr, als die Gewerbesteuer in Anbetracht der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes in den kommenden Jahren relativ gesehen an Bedeutung gewinnen wird.
- Grunderwerbsteuer: Die 90%-Schwelle und zehnjährige Behaltefrist bei Share Deals erfordern präzise Transaktionsplanung, insbesondere bei fortlaufendem Plattformauf- und Umbau. Nachträgliche interne Reorganisationen, z. B. im Zuge des Aufbaus einer bankentauglichen Struktur im Wege einer Plattformfinanzierung, tragen das Risiko einer möglicherweise mehrfachen Auslösung von Grunderwerbsteuer.
- Umsatzsteuerliche Komplexität: Die Abgrenzung zwischen steuerfreien Grundstücksleistungen und steuerpflichtigen Betreiberleistungen ist bei Colocation-Paketen präzise zu gestalten.
ESG und Green Finance: Von der Option zur Marktnorm
Kreditgeber verlangen zunehmend definierte ESG-Kriterien. Green Bonds und Sustainability-Linked Loans haben sich auch im Data-Center-Segment etabliert und wirken auf Pricing, Reportingpflichten und Kreditgeberbasis.
Relevante KPIs sind insbesondere Power Usage Effectiveness (PUE), erneuerbarer Strombezug und zunehmend Water Usage Effectiveness (WUE). Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Betreiber ab 500 Kilowatt IT-Leistung zur Berichterstattung über PUE und WUE. Die konkrete Ausgestaltung der WUE-Berichtspflicht wird noch durch Durchführungsverordnungen präzisiert. Entsprechende Reportingpflichten dürften innerhalb der nächsten 12 bis 24 Monate auch in deutschen Finanzierungsdokumentationen ankommen.