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Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, seine Schwerpunkte liegen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Philipp Bekemeier unterstützt national und weltweit agierende Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Insbesondere begleitet er Transaktionen und Umstrukturierungen einschließlich nachgelagerter Personalmaßnahmen (wie Post-Merger Integration und Harmonization, Personalanpassungen, Massenentlassungen) und verhandelt Betriebsvereinbarungen (z. B. Interessenausgleiche und Sozialpläne). Darüber hinaus berät er zu komplexen Vergütungs- und Incentivesystemen, bei der allgemeinen Vertragsgestaltung sowie internationalen/gesellschaftsübergreifenden Mitarbeitereinsätzen (Global Mobility, Matrix-Strukturen, Arbeitnehmerüberlassungen etc.).
Er verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung vor der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist ein langjähriger Praktiker.