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PFAS-Haftungsrisiken: Die nächste Welle nach Asbest? Abwehrstrategien für Unternehmen


Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – die sogenannten Ewigkeitschemikalien – rücken in Europa rasant in den Fokus. Neue Grenzwerte für Trinkwasser, Produktbeschränkungen und das EU-weite REACH-Beschränkungsverfahren („REACH“ steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) erhöhen die Haftungsrisiken. Der Beitrag skizziert die aktuelle Rechtslage in der EU und Deutschland, typische Anspruchsszenarien sowie eine Abwehrstrategie.

Hintergrund

PFAS sind chemische Verbindungen, die aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen industriellen und kommerziellen Anwendungen eingesetzt werden. Davon umfasst sind insbesondere Beschichtungen, Feuerlöschschäume, Textilien und Verpackungsmaterialien. PFAS reichern sich sowohl in der Umwelt als auch im menschlichen Körper an und werden als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet, da sie praktisch nicht abbaubar sind.

Was lange Zeit als Wundermittel der Chemiebranche galt, entwickelt sich zunehmend zu einem erheblichen Haftungsrisiko. Einige PFAS stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, und können zudem Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt, Fortpflanzung und Immunsystem haben.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen: In den USA gibt es bereits eine veritable Klagewelle wegen PFAS-Schäden. Die Klagen richten sich gegen Chemieunternehmen ebenso wie gegen Produzenten von Produkten, die PFAS enthalten. Den Klagen liegen Schadensersatzsummen teilweise in Milliardenhöhe zugrunde. In Deutschland formiert sich gerade eine ähnliche Klagewelle: Verbraucherschutzanwälte kündigten bereits an, insbesondere gegen Chemieunternehmen vorzugehen.

Aktuelle Entwicklung in Europa und Deutschland

Aktuelle Rechtslage zur Regulierung von PFAS in der EU

Die EU plant ein umfassendes PFAS-Verbot über ein REACH-Beschränkungsverfahren. Die Europäische Chemikalienbehörde arbeitet in diesem Zusammenhang seit 2023 an einer weitgehenden Regulierung. Die genaue Ausgestaltung des PFAS-Verbots ist noch offen. Seit Januar 2026 gelten indes bereits strengere Trinkwassergrenzwerte (EU-Trinkwasserverordnung) und ab August 2026 greifen PFAS-Verbote in Lebensmittelverpackungen (EU-Verpackungsverordnung).

Bodenverunreinigungen durch PFAS in der EU

Eine investigative Rechercheorganisation namens „Forever Pollution Project“ hat eine Karte veröffentlicht, wonach derzeit rund 17.000 Orte in der EU nachweislich mit PFAS kontaminiert sind, darunter insbesondere Flughäfen, Mülldeponien, Militärgelände, chemische Produktionsstätten, Grundwasser, Flüsse und Seen. Für den süddeutschen Raum liegt ein Bericht der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg vor, wonach allein im Kreis Baden-Baden/Rastatt 25 Fließgewässer und 14 Seen die derzeit zulässigen PFAS-Grenzwerte überschreiten.

Risiken für Unternehmen

Eine PFAS-Exposition kann für Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Herstellung bis zur Vermarktung, erhebliche rechtliche Haftungsrisiken auslösen.

Unternehmen, die PFAS-betroffene Produkte herstellen, verwenden, in den Markt bringen oder deren Emissionen verantworten, müssen mit Schadensersatzansprüchen insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, dem zivilrechtlichen Deliktsrecht (§ 823 BGB), dem Umwelthaftungsgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz rechnen. Betroffene und damit mögliche Anspruchsteller reichen von Verbrauchern und Anwohnern über Wasserversorger, Kommunen und Landwirte bis hin zu Grundstückseigentümern. Die möglichen Schadensarten sind vielschichtig. Sie umfassen etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen, Aufwendungen für Sanierung und Filtermaßnahmen – unter anderem bei Wasserwerken –, wirtschaftliche Ertragsverluste infolge eingeschränkter Nutzungs- oder Bewirtschaftungsmöglichkeiten, Wertminderungen sowie Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.

Neben sammel- und massenverfahrenstypischen Klageformen können zudem behördliche Sanierungsanordnungen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz erhebliche Kosten und Handlungspflichten für Zustands- und Verhaltensstörer auslösen.

Zu beobachten ist ferner, dass Haftpflichtversicherer in ihren Policen zunehmend auf PFAS-Ausschlüsse verweisen. Insbesondere deutsche Unternehmen mit US-Geschäft sehen sich immer häufiger mit Haftungsausschlüssen der Assekuranzen konfrontiert.

Erste Haftungsprozesse und Verurteilungen in der EU und in Deutschland

In Deutschland sind bereits mehrere zivilrechtliche Verfahren wegen potenzieller PFAS-Verunreinigung anhängig. Im Jahr 2024 fällte das Landgericht Baden-Baden (Urteil vom 25.07.2024, Az.: 3 O 319/17, nicht rechtskräftig) eines der ersten Urteile im Zusammenhang mit einer PFAS-bezogenen Haftung. Bemerkenswert ist, dass eine Verurteilung des potenziell schadenverursachenden Unternehmens erfolgte, obwohl abschließend nicht objektiv feststand, dass die in diesem Fall auf landwirtschaftliche Flächen ausgebrachten Papierschlämme mit PFAS belastet waren oder die Trinkwasserverunreinigung verursacht hatten. Ausschlaggebend waren für das Gericht eine umfangreiche sekundäre Darlegungslast des betroffenen Unternehmens und eine Kausalitätsvermutung. In Anspruch genommen wurden in diesem Fall im Übrigen sowohl das Unternehmen selbst als auch deren Vorstand persönlich.

In Schweden erkannte der Oberste Bundesgerichtshof im Jahr 2023 einen überhöhten PFAS-Wert im Blut eines Menschen bereits als Personenschaden an, ohne dass dieser mit einer konkreten Erkrankung verbunden war.

Für Unternehmen gilt: Haftungsrisiko durch proaktives Handeln reduzieren

Unternehmen sollten frühzeitig umfassende Maßnahmen ergreifen, um PFAS-Risiken zu erkennen, zu steuern und eine zukünftige Haftung zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen Risikotransparenz, Compliance, Absicherung und Krisenfestigkeit.

Im Überblick:

  • Risikobewertung und Due Diligence

Unternehmen sollten ihre PFAS-Exposition systematisch erfassen – von der Analyse historischer Emissionen und Altlasten bis zur Bewertung standortspezifischer Haftungsrisiken. Dies schafft die Grundlage für zielgerichtete Präventionsmaßnahmen.

  • Compliance und Dokumentation

Die Vorbereitung auf künftige REACH-Beschränkungen und nationale Vorgaben erfordert Dokumentationsprozesse, Monitoring-Strukturen sowie geschultes Personal. Eine frühzeitige Anpassung erleichtert regulatorische Nachweise und reduziert Bußgeldrisiken.

  • Versicherungsprüfung

Bestehende Haftpflichtpolicen müssen auf PFAS-Ausschlüsse, Deckungslücken und Anpassungsbedarf geprüft werden. Gegebenenfalls sind Ergänzungen oder Neuabschlüsse notwendig, um finanzielle Risiken abzufedern.

  • Vertragliche Absicherung

Liefer- und Geschäftsverträge sollten klare Regelungen zu Freistellungen, Gewährleistungen und Altlasten enthalten. Auch bei M&A-Transaktionen ist erhöhte Sorgfalt geboten, um PFAS-Risiken korrekt zuzuordnen und wirtschaftlich abzusichern.

  • Kommunikation und Krisenmanagement

Professionelle Vorbereitungen auf Medienanfragen und ein professionelles Stakeholder-Management gegenüber Behörden, Anwohnern und Nichtregierungsorganisationen vermindern Reputationsrisiken. Gleichzeitig erhöhen belastbare Krisenpläne die Handlungsfähigkeit im Ernstfall.

  • Behördliche Maßnahmen

Unternehmen sollten auf mögliche Untersuchungen und Sanierungsanordnungen vorbereitet sein. Dazu gehören Rechtsschutzstrategien und Verhandlungen über pragmatische, wirtschaftlich tragfähige Lösungen, sodass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen behördlichen Anforderungen und Unternehmensinteressen geschaffen werden kann.

  • Prozessvorbereitung

Beweissicherung, strukturierte Dokumentation und klar definierte Verteidigungsargumente sind entscheidend, um im Streitfall schnell und strategisch agieren zu können.

Fazit

Die Parallelen zur Asbest-Problematik sind unverkennbar. Was über Jahrzehnte als unbedenklich galt, könnte sich zu einem ernst zu nehmenden rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko entwickeln. Die Haftung für PFAS wird in der EU und in Deutschland weiter an Bedeutung gewinnen. Die bislang in Deutschland ergangene Rechtsprechung zur Kausalitätsvermutung trifft die Unternehmen insoweit hart, sollte sie bestehen bleiben.

Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, können Haftungsrisiken minimieren, sich vertraglich absichern und im Fall einer Inanspruchnahme auf eine fundierte Verteidigungsstrategie zurückgreifen. Andernfalls könnte es früher oder später teuer werden.