Vorteile des gemeinnützigen Engagements für Unternehmen
Die Vorteile eines gemeinnützigen Engagements für Unternehmen gehen weit über einen reinen Imagegewinn hinaus. Beispielsweise kann ein attraktives Umfeld mit ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, kulturellen Veranstaltungen und positiven Umweltaspekten ein Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen. Auch Bildungs- und Qualifizierungsangebote, die für das eigene Unternehmen relevant sind, können gezielt gefördert werden. Gleiches gilt für Forschungsprojekte, deren Ergebnisse im Bereich der Unternehmenstätigkeit von Bedeutung sein können. Aber auch Unternehmen, für die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte erweitert und vertieft – eine Rolle spielt, können ein gemeinnütziges Engagement in diesem Rahmen sinnvoll nutzen.
Notwendigkeit eines gemeinnützigen Engagements für Unternehmen
Ein gemeinnütziges Engagement von Unternehmen ist längst nicht mehr nur „nice to have“, sondern wird von Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und Banken erwartet und eingefordert.
Viele Unternehmen sind bereits langjährig für soziale Belange aktiv. Aber auch diese verspüren oft die Notwendigkeit, ihr Engagement neu auszurichten, um mehr Transparenz innerhalb und außerhalb des eigenen Unternehmens zu schaffen, mehr Sichtbarkeit zu erzielen und mehr Mitwirkung von Mitarbeitenden und anderen Engagierten zu ermöglichen.
Die passende Struktur für die eigenen sozialen Aktivitäten
Welche Struktur für die eigenen sozialen Aktivitäten die passende ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Diese gilt es vorab zu ermitteln. Beispielsweise können die eigene Expertise, das geplante Volumen, das gewünschte Maß an Einflussmöglichkeiten oder die verfügbaren Kapazitäten ausschlaggebend dafür sein, welche der Möglichkeiten gewählt wird.
gGmbH, Stiftung oder doch der Verein?
Soll die gemeinnützige Tätigkeit weitestgehend selbst organisiert und aus eigener Hand erfolgen, aber dennoch in einer separaten Einheit außerhalb des Unternehmens angesiedelt sein, kommt dafür insbesondere die Gründung einer gGmbH, einer Stiftung oder eines Vereins infrage.
Bei der Wahl der Rechtsform sind die verschiedenen Voraussetzungen zu beachten und abzuwägen: Während beispielsweise zur Gründung einer gGmbH neben den Gründungskosten lediglich ein Stammkapital von 25.000 EUR, jedoch mindestens ein Gesellschafter benötigt wird, erfordert die Gründung einer Stiftung keine Gesellschafter, jedoch ein – zwar nicht einheitlich geregeltes, aber grundsätzlich höheres – Grundstockvermögen. Im Falle der Stiftung spielt zudem die Aufsicht durch die jeweilige Stiftungsbehörde eine bedeutende Rolle, was je nach Konstellation eher als vorteilhaft oder als Einschränkung wahrgenommen wird. Ein Verein hingegen wird oft genutzt, wenn vielen Personen eine Mitgliedschaft ermöglicht werden soll, das Kapital jedoch nicht im Vordergrund steht.
Gemeinsam ist allen genannten Organisationen, dass sie gemeinnützige Zwecke verfolgen, ihre Tätigkeit also darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung [AO]). Als gemeinnützige Zwecke gelten diejenigen, die in § 52 Abs. 2 AO aufgelistet sind, beispielsweise die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Bildung, Natur und Umweltschutz ebenso wie die Förderung des Sports oder der Ortsverschönerung.
Eigener Betrieb oder Förderung der Tätigkeit anderer Organisationen?
In dieser neu gegründeten Organisation können z. B. Kunstausstellungen oder Sportprogramme selbst organisiert und durchgeführt werden. Finanziert werden können diese gemeinnützigen Tätigkeiten durch Spenden des Unternehmens, aber auch von Mitarbeitenden und anderen Unterstützungsbereiten.
Es ist jedoch auch möglich, in dieser Organisation lediglich Spenden zu sammeln, um diese an andere gemeinnützige Empfänger für deren gemeinnützige Projekte und Aktivitäten weiterzugeben. Die Spenden des Unternehmens und ggf. der Mitarbeitenden in einer eigenen gemeinnützigen Organisation zu sammeln und zu koordinieren, kann aus organisatorischen Gründen Sinn ergeben, insbesondere um mehr Transparenz, Effizienz und Sichtbarkeit des gemeinnützigen Engagements herzustellen. Auch aus anderen Gründen, z. B. aus steuerlichen Gesichtspunkten, kann diese Konstellation Vorteile bringen.
Im Gegensatz zu Spenden an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in EU-/EWR-Staaten haben, ist der Spendenabzug bei Spenden an gemeinnützige Organisationen in Drittstaaten nicht von § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) abgedeckt. Das heißt, die Spenden an gemeinnützige Organisationen in Drittländern führen ertragsteuerlich nicht zu einem sog. Spendenabzug. Jedoch kann eine deutsche gemeinnützige Organisation eine Spende, die sie erhalten hat, unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Mittelzuwendung (§ 58 Nr. 1 AO) an eine Organisation mit gemeinnützigen Zwecken im Ausland, auch außerhalb der EU-/EWR-Staaten, weiterleiten.
Geldspenden und andere Arten der Förderung
Die Förderung der eigenen oder anderer gemeinnütziger Organisationen kann sowohl durch reine Geldspenden als auch durch Sachspenden erfolgen. Eine Unterstützung ist jedoch auch in vielfältiger anderer Form möglich. Einem Bildungsbetrieb können beispielsweise Praktikumsplätze oder Fragestellungen aus der Praxis als Challenges für die Lernenden bereitgestellt werden. Ebenso kann die gemeinnützige Organisation durch die Bereitstellung von Infrastruktur, Arbeitskraft oder Reichweite durch den Bekanntheitsgrad des fördernden Unternehmens oder dessen Produkte unterstützt werden. Auch Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Ergebnis unentgeltlich als Unterstützungsleistungen an die gemeinnützige Organisation erbracht werden.