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Neue Möglichkeiten für Fachkräfte und Arbeitgeber – Fachkräfteeinwanderung


Fachkräfte aus Drittstaaten sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ sollen bestehende Hürden abgebaut werden.

Am 23.06.2023 wurde das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Es soll Fachkräften mit beruflicher oder akademischer Ausbildung die Einwanderung zu Arbeitszwecken erleichtern. Einige Regelungen treten bereits im November 2023 in Kraft.

Vorgesehen sind drei neue Wege („Säulen“) der Fachkräfteeinwanderung – Qualifikation, Erfahrung und Potenzial.

Wer eine berufliche oder akademische Ausbildung vorweisen kann, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können unabhängig von der Art der zugrunde liegenden Ausbildung (Qualifikation).

Eine Person, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat und über einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss verfügt, soll zukünftig in Deutschland arbeiten dürfen, auch ohne dass der Abschluss in Deutschland anerkannt sein muss (Erfahrung). Hierdurch soll insbesondere Bürokratie abgebaut und kürzere Verfahrensdauern erreicht werden. Ferner wird die Verdienstgrenze für die „Blaue Karte“ abgesenkt und dieser Aufenthaltstitel nicht mehr arbeitsplatzbezogen an eine bestimmte Tätigkeit gebunden, sodass die „Blaue Karte“ zukünftig leichter erlangt werden und zudem bei einem Arbeitsplatzwechsel weiterhin bestehen bleiben kann.

Für Personen, die noch kein konkretes Jobangebot haben und auf Arbeitsuche sind, wird zudem eine sog. Chancenkarte eingeführt, die auf einem Punktesystem beruht (Potenzial). Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- und Ehepartner.

Praxishinweis

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, auf der Basis einer entsprechenden Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuleiten, das die Dauer des Prozesses bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels deutlich verkürzen kann. Das Gesetz wird sukzessive ab November 2023, März und Juni 2024 in Kraft treten, um den betroffenen Behörden genug Zeit für die Umsetzung zu geben.